Kern-Leistung
Winterdienst
Räum- und Streudienst, der Ihrer Verkehrssicherungspflicht gerecht wird – mit dokumentierten Einsatzzeiten und umweltverträglichen Streumitteln.
Leistungen im Detail
Was wir konkret für Sie tun.
- Räumung von Gehwegen, Zugängen und Treppen nach kommunaler Satzung
- Streuung mit Granulat oder umweltfreundlichen Alternativen, Salz auf Anfrage
- Dokumentierte Einsatzzeiten als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht
- Einsatzbereitschaft bei einsetzenden Wetterlagen in den Wintermonaten
- Streumittel-Bereitstellung und -Verbrauchskontrolle
- Schnelle Rückmeldung bei außergewöhnlichen Wetterereignissen
Warum wir
Winterdienst ist eine Frage der Haftung, nicht der Gelegenheit. Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht – wir übernehmen die Ausführung zuverlässig und dokumentieren jeden Einsatz so, dass Sie im Ernstfall nachweisfähig bleiben.
Unser Vorgehen
Vier Schritte, nachvollziehbar.
01
Objekt aufnehmen
Erfassung der zu räumenden Flächen, Zugänge und besonderen Anforderungen der Satzung vor Ort.
02
Einsatzplan festlegen
Definition der Einsatzzeiten, Streumittel und Eskalationswege – schriftlich dokumentiert.
03
Räumung im Wintereinsatz
Einsatz bei einsetzenden Wetterlagen innerhalb der satzungsgemäßen Räumungszeiten.
04
Dokumentation und Nachweis
Einsatzzeiten, Streumittelverbrauch und Besonderheiten strukturiert festgehalten.
Typische Einsatzfelder
Für welche Objekte wir da sind.
- Mehrfamilienhäuser mit öffentlich zugänglichen Wegen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Gewerbeimmobilien mit Zugängen und Parkflächen
- Einzelobjekte mit Vermietung und Verkehrssicherungspflicht
Ihr Mehrwert
Was Sie konkret davon haben.
Nachweisfähigkeit
Dokumentierte Einsätze schützen Sie im Haftungsfall.
Bereitschaft ohne Überraschung
Planbare Einsatzzeiten, klare Zuständigkeit, keine spontane Koordination nötig.
Umweltbewusst
Streugranulat statt Salz als Standard – Salz nur auf Wunsch oder bei Extremlage.
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht konkret?
Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie rechtlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge rund um Ihre Immobilie in den satzungsgemäßen Zeiten von Schnee und Glätte zu räumen. Wird jemand durch unzureichende Räumung verletzt, haften Sie. Wir übernehmen die Ausführung und dokumentieren alle Einsätze.
Wann beginnt und endet Ihr Winterdiensteinsatz?
Einsatzzeiten richten sich nach der kommunalen Satzung – typisch morgens ab 7:00 und bis 20:00 Uhr. Wir definieren die konkreten Rahmen in Ihrem Einsatzplan.
Welche Streumittel setzen Sie ein?
Standardmäßig umweltfreundliches Granulat. Salz nur auf Wunsch oder bei extremen Wetterlagen, weil es Pflanzen, Bodensäume und Gebäude stärker belastet.
Was passiert bei Sturm, Dauerschneefall oder Extremlagen?
Wir passen Einsätze an die Wetterlage an und informieren Sie bei außergewöhnlichen Ereignissen. Für Dachlawinen-Gefahr oder größere Schäden verweisen wir auf geeignete Notdienste und begleiten die Nachbereitung.
Räumen Sie auch Dächer oder entfernen Eiszapfen?
Dachräumung und Entfernung großer Eiszapfen sind Arbeiten mit erheblichem Risiko und gehören in die Hand von Fachbetrieben mit Höhenausbildung. Wir erkennen den Bedarf bei der Begehung und melden ihn.
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